Das Bieterverfahren ist eine noch wenig bekannte Art der professionellen Immobilienvermarktung. Es handelt sich hierbei jedoch weder um eine Auktion, noch um eine Art von Versteigerung!
Grundlegender Unterschied zur Versteigerung ist das Ende. Am Ende der Versteigerung steht der Zuschlag, am Ende des Bieterverfahrens ist zunächst nur der Preis gefunden.
Beim Bieterverfahren wird eine zum Verkauf stehende Immobilie zunächst beworben, wobei lediglich ein Mindestgebot ausgeschrieben wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Vorgehensweise „ Bieterverfahren“ durch den Werbenden ausdrücklich gekennzeichnet wird. Alle Interessenten erhalten auf Anfrage ein Exposé des Objektes sowie eine Einladung zu einem Besichtigungstermin. Der Besichtigungstermin ist festgelegt und nicht variabel bzw. frei wählbar. Zur Besichtigung ist ausreichend Zeit, die Immobilie eingehend in Augenschein zu nehmen. Fragen zur Immobilie werden vor Ort vom betreuenden Makler gern beantwortet, Auskünfte zum Preis werden absolut nicht erteilt.
Jeder Kaufinteressent hat die Gelegenheit sein persönliches Höchstgebot schriftlich abzugeben.
Bis zu einem vorher festgelegten Stichtag werden die Angebote gesammelt, die aber keine Verbindlichkeit für Bieter oder Anbieter besitzen - eine Besonderheit, die eine klare Abgrenzung zu einer Auktion darstellt. Zu einem Geschäftsabschluss kommt es nur dann, wenn der Anbieter mit einem der beteiligten Interessenten handelseinig wird. In der Regel findet das vorliegende Höchstgebot Berücksichtigung. Ein ernsthaft Interessierter sollte eine Finanzierungsbestätigung bzw. einen Kapitalnachweis der benötigten Kaufsumme zzgl. Nebenkosten bereithalten. Dies ist meist auch ein Kriterium, das Einfluss hat bei der Entscheidung des Eigentümers, für welches Kaufpreisangebot er sich entscheidet.
Die abgegebenen Gebote sind jedoch weder für den Anbieter noch für den Bieter verbindlich. Dem Anbieter beziehungsweise dem Auftraggeber bleibt die Entscheidung vorbehalten, ob das abgegebene Höchstgebot seiner Preisvorstellung entspricht. Nur bei Einigung zwischen Anbieter und Bieter kommt es zur Beurkundung eines entsprechenden, notariellen Kaufvertrages.
Für Sie als Käufer bedeutet das Bieterverfahren in seiner modernen und zeitgemäßen Form die einzigartige Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit und ohne langwierige Verhandlungen, ihre Wunschimmobilie wirklich auf Marktpreisniveau erwerben zu können.
Für Sie als Verkäufer einer Immobilie bedeutet das Bieterverfahren den großen Vorteil, ohne den gefürchteten „Besichtigungstourismus“ und innerhalb nur weniger Wochen zum wirklich aktuellen und bestmöglich erzielbaren Marktpreis verkaufen zu können - und dies mit der Möglichkeit überdurchschnittlicher Erfolgsaussichten!
Wir haben Erfahrung in
der Vermarktung „Bieterverfahren“ und beraten Sie gern. metropol@remax.de
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